Erfassung von Zahlungen

Wird ein offener Posten nicht aufgrund eines Stornos bzw. einer Gutschrift ausgeglichen, so muss dies durch eine Zahlung geschehen. Einen offenen Posten können Sie durch eine einmalige Gesamtzahlung oder durch mehrere Teilzahlungen ausgleichen. Teilweise ausgeglichene Posten bleiben bis zur vollständigen Begleichung als offen gekennzeichnet erhalten.

Es gibt folgende Möglichkeiten, offene Posten zu begleichen:

  • Erfassung einer Zahlung zu einem einzelnen offenen Posten.
  • Erfassung mehrerer Zahlungen von verschiedenen Kunden bzw. an verschiedene Lieferanten.
  • Erfassung von Sammelzahlungen zu mehreren offenen Posten eines Kunden bzw. Lieferanten.

Diese drei Möglichkeiten werden nun in diesem Abschnitt näher erläutert.