Einführung

Mit Hilfe dieser Funktion von ConAktiv® können Sie Ihre ConAktiv®-Datenbank archivieren. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn in bestimmten Modulen von ConAktiv® eine so große Menge an Daten vorhanden ist, dass dort das Arbeiten aufgrund Performance-Einbußen langsamer wird. Stellen Sie sich vor, Sie haben aufgrund Ihres Rechnungsvolumens über die Jahre hinweg tausende von Rechnungen im Modul „Rechnungen“ angelegt und gebucht. In der Regel arbeiten Sie aber nur mit einem Bruchteil dieser Rechnungen, beispielsweise mit den Rechnungen des laufenden und vergangenen Jahres. Sie können nun mit Hilfe der Archivierungsfunktion u.a. Rechnungen in ein Archivsystem archivieren und dann aus Ihrer original ConAktiv®-Datenbank löschen. Müssen Sie dann einmal Rechnungen einsehen, die nicht mehr in Ihrer original ConAktiv®-Datenbank enthalten sind, so starten Sie einfach Ihr Archivsystem und suchen sich den gewünschten Rechnungsdatensatz zur Ansicht heraus.

Zur Archivierung stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Datenbank abgleichen
    (Funktionen „aus Anwendungs DB exportieren“ und „in Archiv DB importieren“)
    Hierbei werden alle Datensätze, die im original ConAktiv®-System neu angelegt, geändert oder über die übliche Löschfunktion (also nicht die Archivfunktion!) von ConAktiv® gelöscht wurden auch im Archiv entsprechend neu angelegt, geändert oder gelöscht. Datensätze, die im original ConAktiv®-System mit Hilfe der Archivfunktion „Löschen“ gelöscht wurden, bleiben im Archivsystem selbstverständlich erhalten.
  • Daten aus dem original ConAktiv®-System löschen         
    (Funktion „Datensätze löschen“)
    Mit dieser Funktionen können Sie gezielt Daten aus den Modulen „Rechnungen“, „Aufträge“, „Lieferscheine“, „Stundenliste“, „Offene Posten“ und „Buchungssätze“ löschen.
  • gelöschte Daten im original ConAktiv®-System restaurieren
    (Funktion „Datensätze löschen“)
    Mit Hilfe dieser Funktion können Sie Daten, die Sie mit der Archivfunktion „Datensätze löschen“ aus ConAktiv® gelöscht haben unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückschreiben.