Rechtedialog öffnen

Ab Version: 16.4.1.c

Autorisierung für Rechtedialog nach 4-Augenprinzip

Das Öffnen des Rechtedialogs ist mit zwei Rechten geschützt:

  • Modul: Aufrufen
    Ist Ihnen dieses Recht zugeteilt, dann können Sie grundsätzlich den Rechtedialog öffnen.
  • Rechte ohne 4-Augenprinzip bearbeiten
    Um den Rechtedialog öffnen zu können, müssen Sie die Autorisierung durch einen weiteren Benutzer mit dem Recht „Modul: Aufrufen“ ersuchen. Damit wird verhindert, dass ein Benutzer unbemerkt Änderungen an den eigenen Rechten in ConAktiv® vornimmt.

Rufen Sie aus dem Datei-/Ablagemenü den Menüpunkt „Rechtedialog“ auf.

Sofern Sie nicht das Recht „Rechte ohne 4-Augenprinzip bearbeiten“ für den Rechtedialog innehalten, werden Sie zunächst durch eine Meldung darauf hingewiesen, dass die Autorisierung durch einen weiteren Benutzer erfolgen muss. Nach Bestätigung der Meldung öffnet sich der Anmeldedialog von ConAktiv®.

Der Benutzer, der die Autorisierung bestätigen soll, muss seinen Benutzernamen anwählen, sein Kennwort eingeben und auf den Knopf „OK“ klicken. Der Anmeldedialog wird geschlossen und, sofern der Benutzer tatsächlich das Recht, den Rechtedialog zu öffnen, innehält, wird der Dialog geöffnet.

Hat der Benutzer nicht das Recht dazu, werden Sie durch eine entsprechende Meldung darauf hingewiesen und der Zugriff auf den Rechtdialog wird verweigert.