Grundsätzlicher Ablauf

Der Kunde beauftragt einen Werbeträger (Verlag, Rundfunk- oder Fernsehanstalt) mit der Werbeschaltung, beispielsweise mit der Schaltung einer Anzeige. Die Mediaagentur wird mit der Terminierung und Planung der Schaltung betraut.

Der Werbeträger stellt der Mediaagentur die Schaltung in Rechnung.

Der Werbeträger hat mit dem Kunden eine Vereinbarung, dass dieser auf die Rechnungssumme der Schaltung einen Rabatt erhält, beispielsweise 10%.

Der Mediaagentur wird eine Agenturprovision gewährt, üblicherweise in Höhe von 15%.

Neben dem bereits gewährten Rabatt vom Medienträger an den Kunden, kann die Agentur dem Kunden selbstverständlich noch einen weiteren Rabatt im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren, beispielsweise 3%.