Funktionen und Felder zum Prüfen

  • Geprüft und Prüfer 1 Geprüft
    Mithilfe der Funktion „Geprüft“ in der Bildschirmliste oder durch Aktivierung des Ankreuzfeldes „Prüfer 1 Geprüft“ in der Eingabemaske eines Datensatzes kann der Mitarbeiter, der dort in dem Feld „Prüfer 1“ hinterlegt wurde, den ihm zur ersten Prüfung vorgelegten Beleg als geprüft kennzeichnen. Der Mitarbeiter kann mit der Listenfunktion „Geprüft“ auch dann einen Beleg als geprüft kennzeichnen, wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem betreffenden Modul und somit zum Aktivieren des Ankreuzfeldes „Prüfer 1 Geprüft“ in der Eingabemaske besitzt.

i Zur Ausführung der Funktion „Geprüft“ wird das Recht „Datensatz: Geprüft setzen“ für das betreffende Modul benötigt.

Durch Aktivierung der allgemeinen Einstellung „Bei “Geprüft“-Funktion den angemeldeten Mitarbeiter autom. als Prüfer eintragen“ können Sie für ein Modul festlegen, dass bei Ausführung der Funktion „Geprüft“ neben dem Setzen des Geprüft-Kennzeichens, gleichzeitig der aktuell angemeldete Mitarbeiter als Prüfer in die markierten Belege eingetragen wird.

  • Nicht Geprüft
    Soll ein bereits geprüfter Beleg wieder auf nicht geprüft gesetzt werden, d. h. das Ankreuzfeld „Prüfer 1 Geprüft“ in der Eingabemaske des Belegs soll wieder deaktiviert werden, so kann dies der autorisierte Mitarbeiter mit Hilfe der Funktion „Nicht Geprüft“ in der Bildschirmliste des betreffenden Moduls erledigen. Der autorisierte Mitarbeiter ist der Mitarbeiter, der in der Eingabemaske in dem Feld „Prüfer 1“ angegeben wurde.
    Die Funktion gibt dem Mitarbeiter also die Möglichkeit, einen Beleg als „nicht geprüft“ zu kennzeichnen, auch wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem Modul und somit zum Deaktivieren des Ankreuzfeldes „Geprüft“ in der Eingabemaske besitzt bzw. ein geprüfter Beleg aufgrund der Einstellung „Geprüfte Belegesind unveränderlich!“ nicht mehr änderbar ist.

i Zur Ausführung der Funktion „Nicht Geprüft“ wird das Recht „Datensatz: NichtGeprüft setzen“ für das betreffende Modul benötigt.
  • Geprüft 2
    Mithilfe der Funktion „Geprüft 2“ in der Bildschirmliste oder durch Aktivierung des Ankreuzfeldes „Prüfer 2 Geprüft“ in der Eingabemaske eines Belegs kann der Mitarbeiter, der dort in dem Feld „Prüfer 2“ hinterlegt wurde, den ihm zur zweiten Prüfung vorgelegten Beleg als geprüft kennzeichnen. Der Mitarbeiter kann mit der Listenfunktion „Geprüft 2“ auch dann einen Beleg als geprüft kennzeichnen, wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem betreffenden Modul und somit zum Aktivieren des Ankreuzfeldes „Prüfer 2 Geprüft“ in der Eingabemaske besitzt.

i Zur Ausführung der Funktion „Geprüft 2“ wird das Recht „Datensatz: Geprüft 2 setzen“ für das betreffende Modul benötigt.

Durch Aktivierung der allgemeinen Einstellung „Bei “Geprüft“-Funktion den angemeldeten Mitarbeiter autom. als Prüfer eintragen“ können Sie für ein Modul festlegen, dass bei Ausführung der Funktion „Geprüft 2“ neben dem Setzen des Geprüft-Kennzeichens, gleichzeitig der aktuell angemeldete Mitarbeiter als Prüfer 2 in die markierten Belege eingetragen wird.

  • Ungeprüft 2
    Soll ein zum zweiten Mal geprüfter Beleg wieder auf nicht geprüft gesetzt werden, d. h. das Ankreuzfeld „Prüfer 2 geprüft“ in der Eingabemaske des Belegssoll wieder deaktiviert werden, so kann dies der autorisierte Mitarbeiter mit Hilfe der Funktion „Ungeprüft 2“ in der Bildschirmliste des betreffenden Moduls durchführen. Der autorisierte Mitarbeiter ist der Mitarbeiter, der in der Eingabemaske in dem Feld „Prüfer 2“ angegeben wurde.
    Die Funktion gibt dem Mitarbeiter also die Möglichkeit, einen Belegals „nicht geprüft“ zu kennzeichnen, auch wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem Modul und somit zum Deaktivieren des Ankreuzfeldes „Geprüft 2“ in der Eingabemaske besitzt bzw. ein geprüfter Beleg aufgrund der Einstellung „Geprüfte Belegesind unveränderlich!“ nicht mehr änderbar ist.

i Zur Ausführung der Funktion „Ungeprüft 2“ wird das Recht „Spezial Funktion: Ungeprüft 2 setzen“ für das betreffende Modul benötigt.
  • Geprüft 3
    Mithilfe der Funktion „Geprüft 3“ in der Bildschirmliste oder durch Aktivierung des Ankreuzfeldes „Prüfer 3 Geprüft“ in der Eingabemaske eines Belegskann der Mitarbeiter, der dort in dem Feld „Prüfer 3“ hinterlegt wurde, den ihm zur dritten Prüfung vorgelegten Beleg als geprüft kennzeichnen. Der Mitarbeiter kann mit der Listenfunktion „Geprüft 3“ auch dann einen Beleg als geprüft kennzeichnen, wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem betreffenden Modul und somit zum Aktivieren des Ankreuzfeldes „Prüfer 3 Geprüft“ in der Eingabemaske besitzt.

i Zur Ausführung der Funktion „Geprüft 3“ wird das Recht „Datensatz: Geprüft 3 setzen“ für das betreffende Modul benötigt.
  • Ungeprüft 3
    Soll ein zum dritten Mal geprüfter Beleg wieder auf nicht geprüft gesetzt werden, d. h. das Ankreuzfeld „Prüfer 3 geprüft“ in der Eingabemaske des Belegssoll wieder deaktiviert werden, so kann dies der autorisierte Mitarbeiter mit Hilfe der Funktion „Ungeprüft 3“ in der Bildschirmliste des betreffenden Moduls durchführen. Der autorisierte Mitarbeiter ist der Mitarbeiter, der in der Eingabemaske in dem Feld „Prüfer 3“ angegeben wurde.
    Die Funktion gibt dem Mitarbeiter also die Möglichkeit, einen Belegals „nicht geprüft“ zu kennzeichnen, auch wenn er nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen in dem Modul und somit zum Deaktivieren des Ankreuzfeldes „Geprüft 2“ in der Eingabemaske besitzt bzw. ein geprüfter Beleg aufgrund der Einstellung „Geprüfte Belegesind unveränderlich!“ nicht mehr änderbar ist.

i Zur Ausführung der Funktion „Ungeprüft 3“ wird das Recht „Spezial Funktion: Ungeprüft 3 setzen“ für das betreffende Modul benötigt.
  • Prüfer 1 setzen / Prüfer 2 setzen / Prüfer 3 setzen
    Mit Hilfe dieser drei Funktionen können Sie in einer markierten Auswahl von Datensätzen den ersten, zweiten Prüfer oder dritten Prüfer eintragen (Felder „Prüfer 1“, „Prüfer 2“, und „Prüfer 3“ in der Eingabemaske), selbst wenn Sie nicht das Recht zum Ändern von Datensätzen im betreffenden Modul besitzen. Voraussetzung zur Ausführung der Funktionen ist, dass Sie das Recht „Spezial Funktion: Prüfer 1 ändern“, „Spezial Funktion: Prüfer 2 ändern“ und/oder „Spezial Funktion: Prüfer 2 ändern“ für das Modul innehalten.
    Um die Funktionen anzuwenden, markieren Sie eine Auswahl von Datensätzen in der Bildschirmliste und klicken Sie auf eine der Funktionen, z.B. „Prüfer 1 setzen“. Es erscheint der folgende Dialog:

    Ist Ihnen das Kürzel des Mitarbeiters bekannt, dann tragen Sie dieses in das Eingabefeld des Dialogs ein und klicken Sie auf den Knopf „OK“.

i Möchten Sie das Feld „Zu prüfen von“ bzw. „Prüfer 2 MI Kürzel“ leeren, dann lassen Sie das Eingabefeld leer und klicken auf den Knopf „OK“. Sie werden mit einem Dialog gefragt, ob Sie den Prüfer löschen möchten. Bestätigen Sie den Dialog durch Klick auf „OK“, dann wird der Prüfer aus dem entsprechenden Feld entfernt.

Ist Ihnen das Mitarbeiterkürzel nicht oder nur teilweise bekannt, dann geben Sie das @-Zeichen (ggf. in Kombination mit dem bekannten Teil des Mitarbeiterkürzels) ein und klicken auf den Knopf „OK“.

Es öffnet sich eine Auswahlliste mit den zutreffenden Mitarbeitern.

Wählen Sie den gewünschten Mitarbeiter aus und klicken Sie auf den Knopf „OK“.

Nach Eingabe bzw. Auswahl des Mitarbeiters wird das Mitarbeiterkürzel in die in der Liste markierten Datensätze eingetragen.

! Befinden sich in der Auswahl der Datensätze gebuchte oder stornierte Belege, dann werden Sie darauf hingewiesen, dass solche Belege unveränderlich sind und nicht gespeichert werden können und die Funktion zur Zuordnung des Prüfers wird nicht ausgeführt.

Ist die allgemeine Einstellung „Geprüfte Eingangsrechnungen sind unveränderlich!“ aktiv, dann kann der Prüfer 1 nur dann geändert werden, wenn KEIN geprüft-Kennzeichen gesetzt ist. Prüfer 2 kann geändert werden, auch wenn das erste geprüft-Kennzeichen gesetzt ist, nicht aber das zweite usw.

Setzen Sie den Prüfer 1, Prüfer 2 oder Prüfer 3 und war der Beleg schon geprüft (und ist die Einstellung „Geprüfte Belege sind unveränderlich!“ nicht aktiv), dann wird das jeweilige geprüft-Kennzeichen, sofern dieses bereits gesetzt war, wieder entfernt.