Verteilung der Lizenzen, Rollen und Zusatzfunktionen auf die Benutzer

Sie können bereits vor der Umstellung auf das neue Lizenzmodell in der ConAktiv® Version 17.6 die Verteilung der Rollen und Zusatzfunktionen vornehmen. Diese Verteilung hat keinerlei Auswirkung auf den aktuellen ConAktiv® Betrieb.

Die Lizenzarten sollten Sie allerdings nur bedingt umstellen. So können Sie Kommunikationslizenzen auf Basislizenzen umstellen (was auch automatisch als Vorschlag erfolgt), nicht aber Volllizenzen auf Basislizenzen. Diese Umstellung sollte erst nach dem Update auf ConAktiv® 17.6 und Umstellung auf das neue Lizenzmodell erfolgen.

! Stellen Sie vor der Umstellung auf das neue Lizenzmodell die Volllizenzen auf Basislizenzen um, werden im Livebetrieb Volllizenzen zu Kommunikationslizenzen. Den betreffenden Benutzern stehen dann auch nur die Module einer Kommunikationslizenz zur Verfügung.

Melden Sie sich als Administrator an ConAktiv® an. Öffnen Sie entweder aus dem Rechtedialog über den Knopf „Benutzer“ oder über den Eintrag „Benutzer anlegen/bearbeiten“ in den Systemparameter das Modul „Benutzer“.

Nach Eingabe der Lizenznummer für das neue Lizenzmodell werden die Lizenzarten der Benutzer analog vom bisherigen auf das neue Lizenzmodell übertragen, d.h. Volllizenzen werden zu Komplettlizenzen konvertiert und Kommunikationslizenzen zu Basislizenzen. Zeiterfassungslizenzen bleiben wie gehabt.

Verteilen Sie gemäß Ihrer Lizenzvereinbarung die Rollen und Zusatzfunktionen auf die Benutzer.

Öffnen Sie hierzu die jeweiligen Benutzer und aktivieren Sie die entsprechenden Ankreuzfelder bzgl. der Lizenzart, Rollen und Zusatzfunktionen.

Müssen Sie bei einer Vielzahl von Benutzer die gleichen Einstellungen zur Lizenzart sowie zu den Rollen und Zusatzfunktionen durchführen, dann erledigen Sie das am besten über die Funktion „Auswahl ändern“ in der Benutzerliste.

i Sollte es bei der Verteilung der Lizenzarten, Rollen und Zusatzfunktionen zu Konflikten kommen, z.B. dass Sie zu viele Vertriebsrollen oder Komplettlizenzen verteilen, dann werden Sie mit einer entsprechenden Meldung davon in Kenntnis gesetzt.