Abzug wg. Skonto % /Abzug wg. Skonto

Hat der Kunde bei einer der Gutschrift zugrunde liegenden Rechnung Skonto in Anspruch genommen, so muss der Skontobetrag bei der Gutschrift ebenfalls berücksichtigt werden.

Geben Sie in das Feld „Skonto %“ den Skontosatz ein, den der Kunde vom Rechnungsbetrag abgezogen hat. Der entsprechende Betrag wird errechnet und im Feld „Abzug wg. Skonto“ ausgewiesen. Dieser Betrag wird wie ein Rabatt von der Gesamtsumme der Gutschrift abgezogen.