Datenträgeraustausch (DTA)

Möchten Sie zur Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften das elektronische Überweisungsverfahren mit Hilfe des Datenträgeraustausches nutzen, so müssen Sie zuvor einige Angaben erfassen, die die Grundlage zum DTA bilden. Diese Grundangaben sollen in diesem Abschnitt, neben der Vorgehensweise bei der Durchführung des Exportes und des automatischen DTA-Zahlungsausgleichs, beschrieben werden.