Wird ein offener Posten nicht aufgrund eines Stornos bzw. einer Gutschrift ausgeglichen, so muss dies durch eine Zahlung geschehen. Einen offenen Posten können Sie durch eine einmalige Gesamtzahlung oder durch mehrere Teilzahlungen ausgleichen. Teilweise ausgeglichene Posten bleiben bis zur vollständigen Begleichung als offen gekennzeichnet erhalten.
Es gibt folgende Möglichkeiten, offene Posten zu begleichen:
Diese drei Möglichkeiten werden nun in diesem Abschnitt näher erläutert.