Abzug Frühstück / Mittagessen / Abendessen

Der Verpflegungsmehraufwand muss gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber (oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) eine Mahlzeit erhält. Die Kürzung wird von der vollen Verpflegungspauschale berechnet. Um welchen Betrag der Verpflegungsmehraufwand für eine Mahlzeit reduziert wird, hinterlegen Sie in den Feldern „Abzug Frühstück“, „Abzug Mittagessen“ und „Abzug Abendesse“.

In einer Reisekostenabrechnung können Sie dann, nachdem Sie den Verpflegungsmehraufwand für die Reise eingefügt haben, einfach bei den betreffenden Tagen ein Kennzeichen setzen, welche Mahlzeit abgezogen werden muss. Der entsprechende Betrag wird von der Summe abgezogen, die dem Mitarbeiter ersetzt wird.