Ust.-ID / Ankreuzfeld „geprüft“

In das Feld „Ust.-ID“ können Sie die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten eintragen. Bei der Eingabe überprüft ConAktiv® über einen Web-Service, ob die Identifikationsnummer den Ländervorgaben entspricht, d.h., ob der Ländercode und die anschließende Zeichenfolge korrekt sind. Ist dies nicht der Fall, so werden Sie durch eine entsprechende Meldung auf die Falscheingabe aufmerksam gemacht.

! Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss ohne Leer- und Sonderzeichen eingegeben werden.

Ist die allgemeine Systemeinstellung „Webservice: „Ust.-ID“ ausschalten“ aktiviert, dann erfolgt keine Prüfung der eingegebenen Umsatzsteueridentifikationsnummer über den Webservice.

Wurde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfasst, kann diese noch zusätzlich von einem Mitarbeiter überprüft und im Ankreuzfeld „geprüft“ entsprechend gekennzeichnet werden.

Durch Aktivierung des Ankreuzfeldes wird das Benutzerkürzel des Prüfers in das Feld neben dem Ankreuzfeld eingetragen und das Feld „Ust.-ID“ wird zur Eingabe gesperrt.

Eine Änderung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach Prüfung kann nur durch Benutzer mit entsprechender Berechtigung erfolgen.

i In den Systemparametern von ConAktiv® haben Sie die Möglichkeit, Umsatzsteuerdefinitionen aufgrund bestimmter Kriterien zu hinterlegen, u.a. eine Umsatzsteuerdefinition, die prüft, ob eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bei einem Lieferanten (oder Kunden) vorhanden ist. Ist die allgemeine Systemeinstellung „Ust.-ID nur gültig, wenn geprüft“ aktiviert, dann werden für die Umsatzsteuerdefinitionen nur solche Umsatzsteueridentifikationsnummern als vorhanden erkannt, die in den Kunden- und Lieferantendatensätzen auch mit dem Prüfkennzeichen versehen wurden.

Um einem Mitarbeiter das Aktivieren/Deaktivieren des Ankreuzfeldes „geprüft“ zu ermöglichen, müssen Sie diesem im Modul „Rechte“ das Recht „Datensatz: Ust_ID Prüfen“ für Lieferanten zuweisen.