Einleitung

Mit Hilfe des Moduls „Rechtedialog“ wird festgelegt, welche Aktionen ein bestimmter Benutzer oder eine Benutzergruppe in einem Mandanten von ConAktiv® durchführen kann. Sie können durch die Auswahl der Rechte den Zugang zu einzelnen Funktionen oder aber auch zu einem Modul generell ermöglichen oder verwehren.

Sie sind in der Lage sehr genau zu bestimmen, welche Module ein Anwender in einem Mandanten von ConAktiv® nutzt und welche Funktionen dieser ausführen darf. Sie können vertrauliche Daten nur für die Benutzer zugänglich machen, die auch wirklich zur Einsicht dieser Daten autorisiert sind. Kritische Funktionen (beispielsweise die Durchführung eines Jahreswechsels) können auf die Anwender beschränkt werden, die mit den Auswirkungen dieser Funktionen vertraut sind. Sie können also mit Hilfe des Moduls „Rechtedialog“ einen sehr hohen Sicherheitsstandard in ConAktiv® schaffen.

Das Rechtesystem baut auf einer Struktur von Benutzern und Gruppen auf. Jeder ConAktiv®-Anwender muss in den für ihn relevanten ConAktiv®-Mandanten im Modul „Benutzer“ angelegt und mindestens einer Benutzergruppe zugeordnet sein. Die Zuordnung der Rechte kann dann auf Benutzer- oder Gruppenebene erfolgen.

i Ein Benutzer kann mehreren Gruppen mit verschiedenen Rechten zugeordnet sein. Es greifen allerdings nur die Rechte der Gruppe, in welcher der Benutzer aktuell angemeldet ist. Die Gruppe kann bei der Anmeldung an ConAktiv® gewählt werden und über einen Benutzer- oder Gruppenwechsel gewechselt werden.
! Rechteeinstellungen, die auf Benutzerebene getätigt wurden, haben Vorrang gegenüber den Gruppenrechten. Ist einem Benutzer z.B. das Recht zum Löschen von Rechnungen auf Gruppenebene zugeordnet, aber auf Benutzerebene entzogen, dann darf der Benutzer keine Rechnungen löschen.

Prinzipiell steht Ihnen für jedes Modul eine Reihe von Grundrechten zur Verfügung und darüber hinaus einige spezielle Modulrechte. Die Grundrechte werden ausführlich im Abschnitt Grundlegende Rechte dieses Kapitels beschrieben. Die Beschreibungen zu den speziellen Rechten jeweils bei den Funktionsbeschreiben in den entsprechenden Kapiteln.