Mahnlauf durchführen

Bevor Sie im Modul „Offene Posten“ einen Mahnlauf starten, müssen Sie zunächst festlegen, welche offenen Posten angemahnt werden sollen.

Sie können wählen zwischen:

  • allen offenen Posten.
    Hierbei werden alle offenen Posten, die mahnfähig sind, in den Mahnlauf mit einbezogen.
  • den in der Bildschirmliste angezeigten offenen Posten.
    Hierzu müssen Sie zuvor, mit Hilfe der Suchfunktionen in der Bildschirmliste, die anzumahnenden offenen Posten heraussuchen und eine Auswahl erstellen.
  • den ausgewählten, d. h., in der Bildschirmliste markierten offenen Posten.
    In diesem Fall müssen die offenen Posten, die im Mahnlauf berücksichtigt werden sollen, in der Bildschirmliste markiert sein.

Um nun den Mahnlauf zu starten, führen Sie in der Bildschirmliste aus dem Menü „Spezial“ der Bedienleiste die Funktion „Mahnlauf“ aus. Es öffnet sich der folgende Dialog:

Wählen Sie die gewünschte Option aus und bestätigen Sie den Dialog. Der Mahnlauf wird durchgeführt.

! Beim Mahnlauf werden nur die offenen Posten berücksichtigt, die auch tatsächlich angemahnt werden können, d. h., deren Fälligkeitsdatum überschritten und das Ankreuzfeld „Mahnsperre“ im zum offenen Posten gehörenden Kundendatensatz deaktiviert ist.
! Um einen Mahnlauf und die damit verbundene Erstellung von Mahnungen durchführen zu können, muss das Feld „Mahnung-Nr.“ des Moduls „Mahnungen“ mit einer aufsteigenden und automatisch vergebenen Mahnungsnummer vorbelegt sein.