Rechtekontrolle

Vor jedem Aufruf eines Menüpunktes oder einer Funktion wird überprüft, ob der Benutzer über die entsprechende Berechtigung verfügt. Die Berechtigung wird im Systemmodul „Rechte“ vergeben. (Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „ Rechte “). Die Rechtevergabe kann nur vom Systemadministrator oder von einem Benutzer, dem ausdrücklich der Zugang zum Modul „Rechte“ erlaubt wurde, vorgenommen werden.

Die Rechtekontrolle erstreckt sich über alle Funktionen von ConAktiv®. So ist es möglich, für einen Benutzer einzelne Funktionen explizit auszuschalten. Beispiel: Der Benutzer darf Datensätze anlegen, nicht aber löschen. Diese Kontrolle wird sowohl in der Bildschirmliste als auch in der Eingabemaske ausgeführt.

i Rechte sollten nur vom Administrator vergeben oder geändert werden. Ausnahmen sind die Anwender, die vom Administrator das Recht erhalten haben, ihrerseits Rechte ändern zu dürfen.