Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichskennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats.
Das Mandatsdatum ist das Datum, an dem das Lastschriftmandat erteilt wurde.
Sie können die Mandatsreferenz und das Mandatsdatum entweder im Kunden- oder Lieferantendatensatz hinterlegen. Oder Sie können die Mandatsreferenz auch in einer Rechnung, in einer (negativen) Eingangsrechnung oder in den offenen Posten eingeben.