Einleitung

Die Benutzer- und Rechteverwaltung von ConAktiv® dient zur Autorisierung der Anwender für den Zugriff auf ConAktiv ® und zur Nutzung der dort vorhandenen Module und Funktionen. Ein Anwender muss sich nach Start des ConAktiv® Clients bzw. nach Aufruf der URL zu ConAktiv® Mobile mit seinem Benutzernamen und mit einem Kennwort anmelden. Erst nach Prüfung und Bestätigung der Anmeldeinformationen wird dem Anwender der Zugang in ConAktiv® gewährt.

Die Anmeldung an ConAktiv ® kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Durch Auswahl/Eingabe des Benutzernamens und der Benutzergruppe und ggf. des Mandanten in einem Anmeldedialog und Eingabe des Kennworts.
  • Über das Windows-Login Ihres Windows Arbeitsplatzes, ohne weitere Benutzer- und Kennwortabfrage.
  • Über LDAP mit den Anmeldeinformationen Ihrer Windows Domäne

Hat sich ein Benutzer in ConAktiv ® angemeldet, dann kommen die Rechte zum Tragen, die mit dem Benutzerdatensatz entweder direkt oder über dessen Benutzergruppe verknüpft sind. Die Rechte geben einem Benutzer Zugang zu Modulen und erlauben diesem die Ausführung von Modulfunktionen. Die Rechte werden einem Benutzer bzw. einer Benutzergruppe im Modul „ Rechtedialog “ zugeordnet bzw. können dort auch entzogen werden. Sie können dort den Benutzer einer oder auch mehreren Benutzergruppen zuordnen. Bei der Anmeldung an ConAktiv ® bzw. bei einem Benutzer- oder Gruppenwechsel kann der Benutzer die Gruppe wählen, in welcher er arbeiten möchte. Die Rechte der gewählten Gruppe greifen dann auch für den Benutzer.

Die Benutzergruppen von ConAktiv® werden im Modul „Benutzergruppen“ verwaltet. Zu einer Benutzergruppe müssen Sie lediglich den Gruppennamen erfassen und Sie können kennzeichnen, ob die Gruppe Sonderrechte besitzt.

Im Folgenden ist beschrieben, wie Sie eine neue Benutzergruppe anlegen und was Sie beim Ändern und Löschen einer Benutzergruppe beachten müssen und wie Sie bei einem Import von Benutzergruppen vorgehen.

Wie Sie einen Benutzer einer Benutzergruppe zuordnen oder der Benutzergruppe Rechte zuweisen bzw. entziehen, ist im Kapitel „ Rechtedialog “ beschrieben.